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Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

LEG – Lokale Elektrizitätsgemeinschaft: Software und Abrechnung für die Schweiz

Ab 2026 können Haushalte, Unternehmen und Gemeinden lokal produzierten Solarstrom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde teilen. SwissZEV liefert die digitale Grundlage für Messung, Abrechnung und Verwaltung einer LEG.

Was ist eine LEG?

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Produzenten erneuerbarer Energie, Endverbrauchern und Speicherbetreibern innerhalb einer Gemeinde. Anders als beim ZEV oder vZEV ist die LEG nicht auf ein einzelnes Gebäude oder Areal beschränkt – Solarstrom kann über das öffentliche Verteilnetz geteilt werden, wobei ein reduziertes Netznutzungsentgelt gilt.

Das revidierte Stromversorgungsgesetz, das am 9. Juni 2024 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen wurde, schafft die gesetzliche Grundlage. Die Verordnungen wurden vom Bundesrat am 19. Februar 2025 verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2026 können LEG offiziell angemeldet werden.

Quartier und Gemeinde

Produzenten und Verbraucher innerhalb derselben Gemeinde und Netzebene können Solarstrom über das öffentliche Netz teilen.

Reduzierte Netznutzung

Für LEG-internen Strom gilt ein Abschlag auf das Netznutzungsentgelt: 40 % bei gleicher Trafostation, 20 % bei mehreren Netzebenen.

Freie Preisgestaltung

Produzenten und Verbraucher vereinbaren den internen Strompreis frei. Reststrom liefert weiterhin der Grundversorger.

LEG vs. ZEV vs. vZEV – die Unterschiede

Merkmal ZEV vZEV LEG
Reichweite Ein Gebäude oder Areal Mehrere Gebäude, gemeinsamer Netzanschluss Ganze Gemeinde über öffentliches Netz
Netznutzung Kein öffentliches Netz Kein öffentliches Netz Öffentliches Netz mit reduziertem Tarif
Teilnehmer Parteien im Gebäude Parteien über mehrere Gebäude Haushalte, Unternehmen, Gemeinden, bestehende ZEV/vZEV
Voraussetzung Gemeinsamer Messpunkt Gemeinsamer Netzanschluss Smart Meter, gleiche Netzebene, min. 5 % Produktionsleistung
Verfügbar seit Bestand 2025 1. Januar 2026

Voraussetzungen für eine LEG

  • Alle Teilnehmenden befinden sich in derselben Gemeinde, im gleichen Netzgebiet und auf derselben Netzebene
  • Jeder Anschlusspunkt ist mit einem Smart Meter ausgestattet
  • Die installierte Produktionsleistung beträgt mindestens 5 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden
  • Eine LEG-Vertretung wird bestimmt, die als Ansprechperson gegenüber dem Netzbetreiber fungiert
  • Alle Teilnehmenden stimmen dem Beitritt freiwillig zu

Wie SwissZEV bei der LEG unterstützt

Die Verwaltung und Abrechnung einer LEG ist komplex: Viertelstündliche Messdaten, interne Stromverteilung, Reststrom-Abgrenzung und Rechnungsstellung an die Teilnehmer müssen sauber zusammengeführt werden. SwissZEV bietet dafür eine digitale Plattform, die den gesamten Prozess von der Messdatenverarbeitung bis zur transparenten Abrechnung abdeckt.

Verarbeitung von Smart-Meter-Daten und 15-Minuten-Zeitreihen
Transparente Aufteilung von LEG-Strom und Reststrom pro Teilnehmer
Digitale Rechnungsstellung und Kostenübersicht für alle Beteiligten
Dashboard und App für Produzenten, Verbraucher und LEG-Vertretung
Integration bestehender ZEV und vZEV in die LEG-Struktur

Für LEG-Vertretungen und Verwaltungen

Als LEG-Vertretung tragen Sie die Verantwortung für die korrekte interne Verrechnung. SwissZEV reduziert den administrativen Aufwand und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für alle Teilnehmer – vom Einfamilienhaus mit Solaranlage bis zum Endverbraucher ohne eigene Produktion.

LEG-Projekt besprechen

So funktioniert die LEG-Abrechnung

1. Messen

Smart Meter erfassen Produktion und Verbrauch aller Teilnehmenden in 15-Minuten-Intervallen. Der Netzbetreiber stellt die Zeitreihen bereit.

2. Verteilen

Der lokal erzeugte Strom wird proportional auf die Verbraucher verteilt. Überschuss fliesst ins Netz, Reststrom liefert der Grundversorger.

3. Abrechnen

SwissZEV bereitet die interne Abrechnung auf: LEG-Strom zum vereinbarten Tarif, Reststrom zum Standardtarif, reduzierte Netznutzung sauber ausgewiesen.

Wer kann an einer LEG teilnehmen?

An einer LEG können Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien teilnehmen – Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden – sowie Endverbraucher, Prosumer und Speicherbetreiber. Auch bestehende ZEV und vZEV können in eine LEG eingebunden werden. Als grundversorgtes Mitglied bleibt man Kunde des lokalen Energieversorgers, der den Reststrom liefert.

LEG gründen oder beitreten?

SwissZEV unterstützt bei Planung, Messung und Abrechnung – ob neue LEG oder Erweiterung einer bestehenden ZEV-Struktur.